SPORTUNION Kärnten -Wir bewegen Menschen
[zum Inhaltsbereich springen (Accesskey 2)] [zur Hauptnavigation springen (Accesskey 3)] [zum Standort springen (Accesskey 5)]

Navigationen und Einstellungen Bitte laden sie den aktuellen Flashplayer herunter.

Standort:  Home. Service. Vereinsgründung. Link zur Startseite der SPORTUNION Kärnten

zur Orientierung auf der Seite

Bereich Hauptnavigation

SPORTUNION Kärnten bei Facebook

Bereich rechte Infobox

Bereich linke Infobox


SPORTUNION Verein werden

Wie gründe ich einen SPORTUNION Verein:  

  • 01. Erste Schritte

    Die Errichtung des Vereins ist eine interne Angelegenheit zwischen den Vereinsgründern: Mindestens zwei Personen beschließen die Gründung eines bestimmten Vereins und einigen sich über die Statuten dieses Vereins. Das ist die "Gründungsvereinbarung". Diese Vereinbarung inklusive Statuten bildet die zivilrechtliche Grundlage für die weiteren Schritte der Vereinsgründung.


    >>>mehr zu 01. Erste Schritte
  • 02. Statuten

    In den Statuten werden der Name, die Zielsetzungen und die innere Ordnung eines Vereins einschließlich seiner Vertretung nach außen bestimmt. Sie bilden die Grundlage seiner Organisation und seiner Tätigkeit. Zivilrechtlich sind Vereinsstatuten als Vertrag zwischen den Mitgliedern und zwischen jedem Mitglied und dem Verein anzusehen.


    >>>mehr zu 02. Statuten
  • 03. Anzeige der Vereinserrichtung

    Damit ein Verein entsteht, muss seine Errichtung der Vereinsbehörde schriftlich angezeigt werden. Dieser Anzeige ist ein Exemplar der zwischen den Gründern vereinbarten Statuten beizulegen. Das Vereinsgesetz 2002 verlangt auch einige Angaben zu den handelnden Personen und - wenn schon bekannt - die Angabe der künftigen Zustellanschrift des Vereins.


    >>>mehr zu 03. Anzeige der Vereinserrichtung
  • 04. Entstehung des Vereins - Beginn der Vereinstätigkeit

    Mit positivem Abschluss des vereinsbehördlichen Verfahrens (Fristablauf oder frühere Einladung der Behörde zur Aufnahme der Vereinstätigkeit) entsteht der Verein als juristische Person. Die Vereinsbehörde übermittelt in jedem Fall eine kostenlose Kopie der nun geltenden Statuten und einen gebührenfreien ersten Auszug aus dem Vereinsregister über die Existenz und die Vertretungsverhältnisse des Vereins als Starthilfe.


    >>>mehr zu 04. Entstehung des Vereins - Beginn der Vereinstätigkeit
  • 05. Kosten

    Die Errichtungsanzeige ist gebührenpflichtig. Sie ist als "Eingabe" mit 13,20 Euro zu vergebühren.Das anzuschließende Exemplar der Statuten ist als "Beilage" zu vergebühren. Das bedeutet, dass pro Bogen 3,60 Euro zu entrichten sind.


    >>>mehr zu 05. Kosten



SPORTUNION Kärnten / ZVR-Zahl: 597363855 / Wilsonstraße 25 / 9020 Klagenfurt / Tel.: +43 463 23 184 / Fax: DW 10, E-Mail: office@sportunion-kaernten.at