SPORTUNION Verein werden

Wie gründe ich einen SPORTUNION Verein:  

  • 01. Erste Schritte [de/menu_main/vereins--u.-mitgliederservice/vereinsgruendung/articlealphashow-01.-erste-schritte]

    Die Errichtung des Vereins ist eine interne Angelegenheit zwischen den Vereinsgründern: Mindestens zwei Personen beschließen die Gründung eines bestimmten Vereins und einigen sich über die Statuten dieses Vereins. Das ist die "Gründungsvereinbarung". Diese Vereinbarung inklusive Statuten bildet die zivilrechtliche Grundlage für die weiteren Schritte der Vereinsgründung.


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  • 02. Statuten [de/menu_main/vereins--u.-mitgliederservice/vereinsgruendung/articlealphashow-02.-statuten]

    In den Statuten werden der Name, die Zielsetzungen und die innere Ordnung eines Vereins einschließlich seiner Vertretung nach außen bestimmt. Sie bilden die Grundlage seiner Organisation und seiner Tätigkeit. Zivilrechtlich sind Vereinsstatuten als Vertrag zwischen den Mitgliedern und zwischen jedem Mitglied und dem Verein anzusehen.


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  • 03. Anzeige der Vereinserrichtung [de/menu_main/vereins--u.-mitgliederservice/vereinsgruendung/articlealphashow-03.-anzeige-der-vereinserrichtung]

    Damit ein Verein entsteht, muss seine Errichtung der Vereinsbehörde schriftlich angezeigt werden. Dieser Anzeige ist ein Exemplar der zwischen den Gründern vereinbarten Statuten beizulegen. Das Vereinsgesetz 2002 verlangt auch einige Angaben zu den handelnden Personen und - wenn schon bekannt - die Angabe der künftigen Zustellanschrift des Vereins.


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  • 04. Entstehung des Vereins - Beginn der Vereinstätigkeit [de/menu_main/vereins--u.-mitgliederservice/vereinsgruendung/articlealphashow-04.-entstehung-des-vereins---beginn-der-vereinstaetigkeit]

    Mit positivem Abschluss des vereinsbehördlichen Verfahrens (Fristablauf oder frühere Einladung der Behörde zur Aufnahme der Vereinstätigkeit) entsteht der Verein als juristische Person. Die Vereinsbehörde übermittelt in jedem Fall eine kostenlose Kopie der nun geltenden Statuten und einen gebührenfreien ersten Auszug aus dem Vereinsregister über die Existenz und die Vertretungsverhältnisse des Vereins als Starthilfe.


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  • 05. Kosten [de/menu_main/vereins--u.-mitgliederservice/vereinsgruendung/articlealphashow-05.-kosten]

    Die Errichtungsanzeige ist gebührenpflichtig. Sie ist als "Eingabe" mit 13,20 Euro zu vergebühren.Das anzuschließende Exemplar der Statuten ist als "Beilage" zu vergebühren. Das bedeutet, dass pro Bogen 3,60 Euro zu entrichten sind.


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